Als Dienstleister für Assistenznehmer*innen richten wir uns an alle Menschen, die von einer Behinderung betroffen oder bedroht sind und die persönliche Assistenz in Anspruch nehmen wollen, um ihr Leben autonomer zu gestalten. Für unsere Kunden übernehmen wir die Aufgaben des Vertragswesens, der Buchhaltung und der Finanzen sowie die Kommunikation mit den Kostenträgern, wenn es um Angelegenheiten bezüglich des persönlichen oder trägerübergreifenden Budgets geht. Dazu gehören auch die Antragstellung, Hilfeplanerstellung und die Ermittlung des Assistenzbedarfs. Zudem unterstützen wir bei der Personalsuche, schreiben die Dienstpläne und stehen beratend bei der Gestaltung der Arbeitsstrukturen zur Seite.
Alle oben genannten Aufgabenbereiche sind für die folgenden Assistenzangebote relevant.
Bei der Schulassistenz begleitet eine Assistenzkraft die Assistenznehmer zur Schule und unterstützt sie je nach Bedarf während des Unterrichts und in den Pausen. Die Studienassistenz entspricht der Schulassistenz und bezieht sich hierbei statt auf die Schule auf das Studium sowie Praktika.
Bei der Wege- und Arbeitsassistenz begleitet die persönliche Assistenz die Assistenznehmer auf den Wegen zwischen Arbeit und Zuhause und unterstützen je nach Bedarf während der Arbeit. Die Ausbildungsassistenz gilt für die persönliche Assistenz während der Ausbildung.
Die Hilfe zur Pflege bezeichnet die Übernahme pflegerischer Tätigkeiten durch die Assistenzkräfte im häuslichen Bereich.
Die Freizeitassistenz gilt für die Begleitung von Assistenznehmern bei der Freizeitgestaltung. Die Reiseassistenz bezieht sich auf die Unterstützung durch persönliche Assistenz während Geschäfts- oder Freizeitreisen.
Die Elternassistenz besteht aus einem Assistenzangebot für Eltern, die in allen elterlichen Tätigkeiten je nach Bedarf Unterstützung und Entlastung benötigen.
Bei der Assistenz nach Bedarf (oder Alltagsassistenz) wird je nach Behinderung und Behinderungsgrad ein genauer täglicher, wöchentlicher oder monatlicher Bedarf ermittelt und dementsprechend Assistenzpersonal zur Verfügung gestellt.
Die 24-Stunden-Assistenz besteht aus der 24-stündigen Begleitung durch persönliche Assistenz. Diese Form der Assistenz wird nur ab Pflegegrad 3 genehmigt und gilt für Menschen, deren Einschränkung keine Aussicht auf Besserung zulässt.
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